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"Verkaufsstopp für Telefon-CD-ROMs / Bundesgerichtshof
urteilt zugunsten von DeTeMedien
Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat einen Sieg über die Herausgeber
der elektronischen Telefonbücher auf CD-ROM errungen: Die Konkurrenzunternehmen
müssen für die Nutzung der Daten bezahlen, entschied gestern
der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
... Die Entscheidung des u.a. für Urheber- und Wettbewerbsrecht
zuständigen Ersten Zivilsenats stützt sich nicht auf datenschutzrechtliche
Belange. Auch verneinten die Richter einen Urheberrechtsschutz. ... Dennoch
erkannte das höchste Zivilgericht die Voraussetzungen für einen
'urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch'. Die Richter wiesen darauf hin,
daß seit Januar 1998 Datenbanken EU-weit unter einem besonderen Schutz
stünden. Den Herstellern von Datenbanken, wozu nicht nur elektronische Sammlungen
gehören, sei durch eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes ein
'Leistungsschutzrecht' eingeräumt worden. Dieses umfasse 'die ausschließliche
Befugnis, die Datenbank oder wesentliche Teile davon zu vervielfältigen,
zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben'." HB 7.5.99
S. 6
"Telefonbuch-Kopien nur mit Genehmigung / Grundsatzurteil des BGH" BerlZtg 7.5.99 S. 33
"Telefonbücher abtippen ist Datenklau / BGH verbietet Verkauf von Telefonauskunfts-CDs ohne Lizenz. Private Anbieter müssen der Telekom Schadenersatz bezahlen" taz 7.5.99 S. 9
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"Abstimmung per Computer bei Europawahl möglich
Bei der Wahl zum 5. Europäischen Parlament am 13. Juni
wird es eine Deutschland-Premiere geben: Wie Bundeswahlleiter Johann Hahlen
am Donnerstag in Bonn mitteilte, wird Köln als erste deutsche Kommune
bei einer Wahl Abstimmungscomputer einsetzen. In vielen Wahllokalen sollen
die Bürger ihre Kandidaten dann nicht mehr per Kreuzchen auf einem
Stimmzettel wählen, sondern per Tastendruck oder Mausklick."
SZ, 7.5.99 S. 2
"Europwahl auch per Computer möglich" taz 7.5.99 S. 7
"Schablone für Blinde bei Europa-Wahl" taz 7.5.99 S. 20
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"US-Staaten drohen mit Staatsanwalt
Ob die neuen Gesetze Bestand haben werden, ist aber noch offen
Der US-Bundesstaat Virginia beschreitet bei der Bekämpfung
von Spam neue Wege: Seit dem 12. April ist das Versenden unverlangter Werbe-E-Mails
in Virginia strafbar, wenn der Absender die Herkunftsinformationen oder
die Betreffzeile in der E-Mail manipuliert hat. ... Generell hat der Gesetzgeber
bei der Bekämpfung von Spam das Problem, dass sein territorail
begrenztes Recht im globalen Internet leicht umgangen werden kann. Ähnlich
trickreich wie in Virginia geht der Bundesstaat Washington vor: Wer
E-Mails mit gefälschten Absenderadressen oder irreführenden Betreffzeilen
an Bewohner des Staates sendet, muss hohe Schadenersatzsummen zahlen"
SZ 7.5.99 S. 16
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"Freude und Wut über Werbung im Internet
Für Werbetreibende ist das Internet ein wahres Paradies.
... Der Vorteil für die Werber ist, dass sich die Zahl der Interessenten,
die auf ein Angebot reagieren, exakt ermitteln lässt. Und nicht nur
das: Auch die präzise Verweildauer der Interessenten auf Web-Seiten
lässt sich messen. Daraus kann wiederum abgeleitet werden, welche
Produkte besonderen Anklang finden. Das Bild vom 'gläsernen Kunden'
ist im Netz keine Fiktion mehr." SZ, 7.5.99 S. 16
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"Etappensieg gegen elektronische Werbepost
EU-Parlament einigt sich auf Richtlinie für Geschäftsverkehr
über das Internet / Kennzeichnung soll Pflicht werden
Die von unverlangter Werbepost geplagten europäischen E-Mail-Nutzer
haben einen wichtigen Etappensieg errungen: Der Versuch der Direktmarketingindustrie,
ihr Gewerbe mit Unterstützung aus Brüssel auf das Internet auszudehnen,
ist vorerst gescheitert. Die europäische Richtlinie über den
elektronischen Geschäftsverkehr, die am gestrigen Donnerstag im Europäischen
Parlament in erster Lesung verabschiedet wurde, enthält keine Regelungen,
welche die Mitgliedsstaaten der EU zur Freigabe der E-Mail-Werbung zwingen.
... Die Richtlinie sieht in der vom Parlament beschlossenen Fassung vor,
dass Werbe-E-Mails als solche gekennzeichnet werden müssen und dem
Empfänger nicht gegen seinen erklärten Willen zugesandt werden
dürfen (Opt-out-Lösung)." SZ, 7.5.99 S. 16
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Lokales
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"Mehr Befugnisse für Polizei / Landtag verabschiedete
Maßnahmenkatalog, um grenzüberschreitende Kriminalität
zu bekämpfen
Der brandenburgische Landtag hat gestern gegen die Stimmen der
PDS beschlossen, die Eingriffsbefugnisse der brandenburgischen Polizei
erheblich zu erweitern: Sie kann künftig in einem 30-Kilometer-Streifen
entlang der 250 Kilometer langen Grenze zu Polen ereignis- und verdachtsunabhängige
Kontrollen durchführen. Darüber hinaus sind in ganz Brandenburg
Ausweis- und Sachkontrollen bei Verdacht erheblicher Straftaten möglich.
... Innenminister Alwin Ziel wies die Behauptung der PDS, daß
die erweiterten Eingriffe in die grundgesetzlich geschützte Sphäre
kaum mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar seien, zurück.
Diesen Vorwurf hatte auch der brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander
Dix erhoben. Dix bezweifelt, daß die weitreichenden Eingriffe einen
erkennbaren Gewinn für die Sicherheit der Bürger bringen werden." Tsp
7.5.99 S. 20
"Polizei hat im Grenzbereich mehr Kontrollrechte
/ Beamte dürfen Personen auch ohne Verdacht kontrollieren / Kritik
von Datenschutzbeauftragtem
... DATENSCHÜTZER / 'Mißtrauen des Staates gegen
seine Bürger' ... Der Datenschutzbeauftragte kritisiert die Neuregelung: Sie
offenbare ein 'grundsätzliches Mißtrauen des Staates gegenüber
den Bürgern'. So werde auch das Mißtrauen gegen den Staat wachsen.
... Für die PDS-Fraktion warf Stefan Ludwig der SPD vor, ihre Positionen
aufzugeben und sich der CDU anzunähern. Die neuen Kontrollen seien
falsch und überflüssig. Selbst die von Dix gemachten Abmilderungsvorschläge
seien nicht berücksichtigt worden. Dix hatte die Einführung der
sogenannten Schleierfahndung als schädlich und überflüssig
kritisiert. Die neuen Kontrollrechte seien nicht mit rechtsstaatlichen
Grundsätzen zu vereinbaren." BerlZtg 7.5.99 S. 31
"Polizei kann ohne Anlaß kontrollieren /
Nur PDS stimmte gegen Gesetzesverschärfung
Gegen die Stimmen der PDS haben SPD und CDU im Landtag gestern
eine wesentliche Verschärfung des Polizeigesetzes beschlossen. Eine
vom Bürger nicht zu kontrollierende 'Lagefestlegung' durch den Polizeipräsidenten
oder seinen Stellvertreter ist künftig die Grundlage für die
Möglichkeit, ohne konkreen Verdacht zu kontrollieren. ... Der PDS-Abgeordnete
Stefan Ludwig ... zitierte Landes-Datenschutzbeauftragten, Dix, der gesagt
hatte, daß der 'unverdächtige Bürger es bisher nicht hinnehmen
mußte, von der Polizei ohne konkreten Anlaß befragt und kontrolliert
zu werden'." ND 7.5.99 S. 20
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"Mecklenburg-Vorpommern / Klage gegen Polizeigesetz
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns erklärte
die Verfassungsbeschwerden von fünf Bürgern gegen das erst im
Vorjahr verschärfte Sicherheits- und Ordnungsgesetz für
zulässig. Durch das Gesetz, das Identitätsfeststellungen von
Personen im Grenzgebiet ebenfalls bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern
zuläßt, seien die Bürger in ihren Grundrechten direkt betroffen,
hieß es in der verkündeten Entscheidung." ND 7.5.99 S.
6
"Innere Sicherheit / Verfassungsbeschwerde gegen
Schleierfahndung" Die Welt, 7.5.99 S. 4
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